§ 18 - Vertragshändler
Shownotes
Alle zwei Wochen sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 18 sprechen Sascha und Johannes über ein Thema, das den Vertrieb vieler Unternehmen im B2B-Bereich prägt - Handelsvertreter. Es geht um Anbahnung, Beendigung, um die Vergleichbarkeit zum Handelsvertreter und den Ausgleichsanspruch.
Vertragshändler sind nämlich gesetzlich nicht geregelt, die Gerichte erkennen die Vertragshändler aber als dem Handelsvertreter ebenbürtig an, wenn er - der Vertragshändler - zwei Voraussetzungen erfüllt: die Einbindung in das Vertriebssystem des Herstellers (oder "Lieferwerk", wie Sascha sagen würde) und eine Verpflichtung zur Übergabe von Kundendaten.
Sascha und Johannes setzen sich mit diesen Analogievoraussetzungen auseinander, erklären, warum diese zum Ausgleichsanspruch führen und beschäftigten sich damit, was Vertragshändler im Ausland von Vertragshändlern im Inland unterscheidet.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
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