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§ 63 - Kaputte Kopfhörer und Gewährleistung

§ 63 - Kaputte Kopfhörer und Gewährleistung

38m 51s

Folge 63 ist eine ganz spezielle Folge und laut Aussage von Johannes seine Lieblingsfolge des Jahres. Warum? Weil sie so wunderschön erklärt, wie Gewährleistung funktioniert. Hintergrund ist ein privater B2C-Kauf von Johannes, der einen defekten Kopfhörer in einem Elektrofachhandel erwirbt und sich anschließend mit dem Kundenservice des Ladens rumplagt.

§ 62 - Sonderfolge: Smarte Akkreditive (Gast: Britta Balden)

§ 62 - Sonderfolge: Smarte Akkreditive (Gast: Britta Balden)

41m 6s

Sonderfolge zu digitalen Akkreditiven: Johannes spricht mit Britta Balden von Smart LoC über die Digitalisierung dokumentenbasierter Zahlungssicherheiten, typische Fehlerquellen klassischer Akkreditive und die rechtlichen Herausforderungen im internationalen Handel. Außerdem: Wie Unternehmen den Umstieg auf digitale Prozesse schaffen und warum dies für neue Märkte entscheidend ist.

§ 60 - Spezifikation, Lastenheft und Quality Agreement

§ 60 - Spezifikation, Lastenheft und Quality Agreement

29m 43s

In Folge 60 sprechen Sascha und Johannes über die rechtliche Bedeutung von Spezifikation, Lastenheft und Quality Agreement. Welche Rolle spielen diese Dokumente für die Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 BGB oder die Vertragsmäßigkeit der Ware nach Art. 35 CISG? Was unterscheidet eine technische Spezifikation von einem funktionalen Lastenheft? Und warum macht ein Quality Agreement nur Sinn, wenn Spezifikation und Lastenheft sauber definiert sind?

§ 59 - Wie gelingt gute Zusammenarbeit mit dem Anwalt?

§ 59 - Wie gelingt gute Zusammenarbeit mit dem Anwalt?

41m 31s

In Folge 59 sprechen Sascha und Johannes über die Frage, wie eine gute Zusammenarbeit mit dem Anwalt gelingt. Welche Rolle spielen Vertrauen, Offenheit und klare Kommunikation? Warum ist das „richtige Match“ zwischen Mandant und Anwalt so wichtig? Wie funktionieren Erwartungsmanagement, Kostentransparenz und Erreichbarkeit in der Praxis? Und was können beide Seiten dazu beitragen, damit die Arbeitsbeziehung produktiv, effizient und angenehm wird?

§ 58 - Alleinvertrieb

§ 58 - Alleinvertrieb

37m 10s

In Folge 58 ist Sascha nach krankheitsbedingtem Ausfall wieder mit dabei und es geht um den Alleinvertrieb, der manchmal auch Exklusivvertrieb genannt wird. Großhändler, Vertragshändler oder auch Einzelhändler möchten sich häufig die Exklusivrechte für ein Produkt in einem bestimmten Gebiet oder eine bestimmte Zielgruppe sichern. Aber geht das so einfach?

§ 57 - Sonderfolge: Vertrieb trifft Datenschutz

§ 57 - Sonderfolge: Vertrieb trifft Datenschutz

60m 45s

Bei Aufnahme der Folge 57 ist Sascha immer noch krank. Um der Zuhörerschaft eine weitere Solo-Folge oder gar eine Folge aus der Konserve zu ersparen, hat sich Albrecht v. Wilucki kurzfristig bereiterklärt, um mit Johannes eine Sonderfolge zum Thema "Vertrieb trifft Datenschutz" aufzunehmen.

§ 56 - Wann bekomme ich meine Anwaltskosten zurück? (Praxisfall)

§ 56 - Wann bekomme ich meine Anwaltskosten zurück? (Praxisfall)

9m 29s

Folge 56 ist mal wieder eine Sonderfolge, denn Sascha ist krank und Johannes bestreitet die Folge ausnahmsweise alleine und hält dafür mal wieder einen kleinen Praxisfall bereit. Es geht um die Kostenerstattung und die Frage, unter welchen Voraussetzungen ich eigentlich Rechtsanwaltsgebühren vom Gegenüber ersetzt bekomme, wenn es mal Streit gibt.

§ 55 - Technische Sachverhalte in Gerichtsverfahren

§ 55 - Technische Sachverhalte in Gerichtsverfahren

33m 36s

In Folge 55 sprechen Sascha und Johannes über technische Sachverhalte in Gerichtsverfahren. Es geht darum, wie technische Sachverhalte eigentlich in das Gerichtsverfahren Einzug erhalten. Es geht darum, wie substantiiert die Klageschrift sein muss, welche Rolle Parteigutachten dabei spielen und wie ein Sachverständigengutachten eigentlich funktioniert.

§ 54 - Komme ich da wieder raus?

§ 54 - Komme ich da wieder raus?

30m 32s

In Folge 54 fragen sich Sascha und Johannes: Komme ich da wieder raus? — es geht um den Rücktritt von B2B-Kaufverträgen. Komplexe Lieferketten und verbaute Komponenten machen den Rücktritt oft zur „ultima ratio“. Dabei unterscheiden sie zwischen nationalem Recht und UN-Kaufrecht – mit teils überraschenden Ergebnissen.