§ 61 - Incoterms: Delivered-Klauseln

Shownotes

Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

In Folge 61 geht es erneut um die Incoterms – dieses Mal um die sogenannten Delivered-Klauseln oder D-Klauseln, also DAP, DPU und DDP. Diese drei Klauseln gehören zu den meistgenutzten Klauseln im internationalen Geschäft und sorgen in der Praxis regelmäßig für Unsicherheiten, weil sich die Pflichten von Verkäufer und Käufer im Detail deutlich unterscheiden.

Bevor es in die Klauseln geht, gibt es ein kurzes Recap. Was regeln die Incoterms überhaupt? Wie ist ihre Struktur aufgebaut? Welche Klauseln gelten nur für den Seeweg und welche multimodal?

Anschließend erklären Johannes und Sascha, was die Delivered-Klauseln im Einzelnen bedeuten:

• DAP – Delivered at Place: Lieferung bereit zur Entladung am Bestimmungsort, Risikoübergang genau dort, aber ohne Importverzollung.

• DPU – Delivered at Place Unloaded: einzige Klausel, bei der der Verkäufer entladen muss – enorm praxisrelevant bei Maschinen oder Schwerlast.

• DDP – Delivered Duty Paid: maximale Verkäuferpflicht, inklusive Einfuhrabfertigung, Zoll und Steuer – attraktiv, aber mit erheblichen Risiken in der praktischen Umsetzung.

Welche Klausel eignet sich wofür? Wo liegen die Fallstricke? Wie wirken sich Risikoübergang, Pflichten und Steuer-/Zollthemen aus?

Darüber sprechen Sascha und Johannes in dieser Folge.

Viel Spaß beim Hören!


Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/


Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.


Beide sind auf LinkedIn zu finden:

https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/


Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/


Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

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