Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb

Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE. Sascha Glaisner ist Vertriebsentwickler für die technische Industrie und Konstrukteur der "Vertriebsmaschine".

Alle zwei Wochen sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

Sascha und Johannes sind auf LinkedIn und vernetzen sich dort gerne und diskutieren zu allen rechtlichen und vertrieblichen Fragen von B2B-Unternehmen.

Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb

Neueste Episoden

§ 96 - Haftung, Haftungsbefreiung und Praxistipps im UN-Kaufrecht (3/3)

§ 96 - Haftung, Haftungsbefreiung und Praxistipps im UN-Kaufrecht (3/3)

23m 12s

Was tun, wenn die Lieferung geplatzt ist oder die Ware mangelhaft war und Schaden verursacht – wer zahlt am Ende? In den letzten beiden Folgen unserer kleinen Trilogie zum UN-Kaufrecht (CISG) ging es um Artikel 74 (Schadensersatz) und Artikel 79 (Haftungsbefreiung durch höhere Gewalt). Heute gibt es handfeste Praxistipps, wie Käufer und Verkäufer mit Haftungsfällen umgehen - vom Streitfall bis zur Prävention.

§ 95 - Haftung, Haftungsbefreiung und Praxistipps im UN-Kaufrecht (2/3)

§ 95 - Haftung, Haftungsbefreiung und Praxistipps im UN-Kaufrecht (2/3)

29m 22s

Teil 2 unserer Sommer-Mini-Serie zur Haftung im internationalen Warenhandel: Nachdem wir in Folge 94 geklärt haben, wofür ein Verkäufer nach dem UN-Kaufrecht (CISG) überhaupt haftet, geht es diesmal um die Gegenfrage - wann kommt er aus dieser Haftung wieder raus?

§ 93 - Was tun bei einem

§ 93 - Was tun bei einem "falschen" Gerichtsgutachten?

29m 17s

Ein Prozess läuft, das Gericht hat einen Sachverständigen bestellt, das Gutachten liegt auf dem Tisch - und es ist schlicht falsch. Nicht „falsch" im Sinne von „stützt nicht das, was ich beweisen wollte", sondern falsch in der Sache: falsche Methodik, falsche Anknüpfungstatsachen, eine Begutachtung, die am eigentlichen Problem vorbeigeht. Was jetzt?