§ 26 - Handelsbräuche
Shownotes
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 26 wird es mal ein bisschen theoretischer, ja fast schon rechtshistorisch. Johannes' und Saschas Thema, das antiquiert klingt, aber auch aktuell noch praktische Bedeutung hat: Handelsbräuche.
Handelsbräuche spielen sowohl im Handelsgesetzbuch eine Rolle als auch im UN-Kaufrecht, aber auch im europäischen Zivilprozessrecht finden sie in der Brüssel Ia-Verordnung eine Erwähnung.
Sascha und Johannes besprechen mit dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben einen Handelsbrauch, von dem jeder, der im B2B-Geschäft tätig ist, schon mal gehört haben sollte, um nicht ungewollt Verträge abzuschließen.
Kurz soll dann noch besprochen werden, wie Handelsbräuche überhaupt entstehen, und wie man denn nun überhaupt mit der Erkenntnis umgeht, dass es Handelsbräuche gibt (und man vielleicht nicht alle kennt).
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Neuer Kommentar