§ 29 - UN-Kaufrecht (Überblick)

Shownotes

Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

In Folge 29 geht es um ein Herzensthema von Johannes: das UN-Kaufrecht. Dieses missverstandene Wesen, das die weniger jura-orientierten Zuhörer nur aus dem Ausschluss am Ende der Templates für Verkaufsbedingungen oder Lieferverträge kennen:

"Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts."

Aber warum eigentlich? Das versuchen Johannes und Sascha, heute zu ergründen. Und gehen dabei erst einmal die Basics an.

Was ist das UN-Kaufrecht überhaupt und wer hat sich das ausgedacht? Wann gilt es denn? Und wann nicht? Was sind die wichtigsten Unterschiede zum deutschen Recht? Und warum ist es schon falsch, wenn man vom "deutschen Recht" spricht und das UN-Kaufrecht nicht "mitmeint"?

Naja, und dann die Master-Frage:

Abwählen oder nicht abwählen?

Viel Spaß beim Hören!


Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/


Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:

https://nsb-group.com/


Beide sind auf LinkedIn zu finden:

https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/


Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/


Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

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