§ 35 - Beendigung von Langzeitverträgen
Shownotes
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 35 geht es um die Beendigung von Langzeitverträgen, oder konkreter: um die Kündigung. Langzeitverträge im Kontext von "Vertrieb trifft Recht" sind Handelsvertreterverträge, Rahmenliefervertrag oder Distributorenverträge.
Aber wie kündigt man denn solche Verträge? Mit welcher Frist? Durch wen? Und muss das schriftlich sein? Und dann gibt es doch diese außerordentliche Kündigung? Braucht man dafür nicht einen besonderen Grund?
Diesen Fragen gehen Sascha und Johannes gewohnt allgemeinverständlich nach und lassen (hoffentlich) keine Fragen offen.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
https://nsb-group.com/
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
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