§ 36 - Täuschung, Drohung und Anfechtung

Shownotes

Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

In Folge 36 geht es um richtig heißes Thema - es geht um Täuschung und Drohung, aber auch um Irrtümer bei Bestellungen und um die Anfechtung als rechtliches Gegenmittel.

Was ist denn überhaupt eine Täuschung? Und was eine Drohung? Der Vertrieb verspricht, den "Megaseller" unter den Maschinen im Portfolio. Dabei ist die eigentlich nur auf Platz 3. "Wenn Sie den Folgevertrag für die Werkzeuge nicht schließen, könnte es sein, dass unser Service für den laufenden Rahmenvertrag für die Maschinen nicht mehr soooo motiviert ist." - Reicht das?

Darüber und über den typischen Vertipper in Zeile 13 der Excel-Tabelle (2.000 statt 200 Einheiten) sprechen Sascha und Johannes in dieser Folge. Und über die Abhilfe und darüber was präventiv hilft.

Viel Spaß beim Hören!


Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/


Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:

https://nsb-group.com/


Beide sind auf LinkedIn zu finden:

https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/


Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/


Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

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