§ 41 - Fristen bei B2B-Mängelansprüchen
Shownotes
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 41 geht es um laufende Fristen bei defekter B2B-Ware. Die Maschine wird geliefert und produziert weniger Output als vereinbart. Die Grundstoffe erweisen sich bei der Weiterverarbeitung als qualitativ minderwertig. Die Komponenten produzieren beim Einbau Fehlerbilder.
Wer jetzt nicht schnell reagiert, riskiert, auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei defekter Ware laufen Fristen. Es geht um die Untersuchungsobliegenheiten, die Mängelrüge, um Verjährung und um "2 years warranty", die es so überhaupt nicht gibt.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies bei der NSB Group:
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
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