§ 53 - Vertragsstrafen
Shownotes
Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
In Folge 53 sprechen Sascha und Johannes über Vertragsstrafen. In unserem fiktiven Ausgangsfall bestellt der Käufer eine Maschine und braucht ein verbindliches Lieferdatum. Aber was, wenn der Verkäufer nicht pünktlich liefert?
Schadensersatz? Ja, wahrscheinlich, aber wie hoch ist der Schaden denn genau? Was hätte mit der Maschine verpackt, produziert oder abgewickelt werden können? Müssen ersparte Aufwendungen angerechnet werden? Alles schwierig…
Vertragsstrafen können in solchen und ähnlichen Fällen helfen. Aber wie funktionieren Vertragsstrafen genau? Was unterscheidet sie von Schadenspauschalen? Und wie läuft es international? Darum geht es in dieser Folge von Vertrieb trifft Recht.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
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