§ 55 - Technische Sachverhalte in Gerichtsverfahren

Shownotes

Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

In Folge 55 sprechen Sascha und Johannes über technische Sachverhalte in Gerichtsverfahren. Fast immer geht es in Gerichtsverfahren der Commercial Litigation (also, Gerichtsverfahren über handels- und vertriebsrechtliche Sachverhalte) auch um technische Sachverhalte. Den Mangel an der gelieferten Verpackungsmaschine, die weniger Output produziert, als vereinbart (oder erhofft war). Die Kontamination des Rohstoffes, der oberhalb der Toleranz liegt (aber welcher eigentlich?).

Diese Folge behandelt, wie technische Sachverhalte eigentlich in das Gerichtsverfahren Einzug erhalten. Es geht darum, wie substantiiert die Klageschrift sein muss, welche Rolle Parteigutachten dabei spielen und wie ein Sachverständigengutachten eigentlich funktioniert.

Viel Spaß beim Hören!


Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/


Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.


Beide sind auf LinkedIn zu finden:

https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/


Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/


Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

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