§ 58 - Alleinvertrieb

Shownotes

Jeden Freitag sprechen Sascha Glaisner und Johannes Brand über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

In Folge 58 ist Sascha nach krankheitsbedingtem Ausfall wieder mit dabei und es geht um den Alleinvertrieb, der manchmal auch Exklusivvertrieb genannt wird. Großhändler, Vertragshändler oder auch Einzelhändler möchten sich häufig die Exklusivrechte für ein Produkt in einem bestimmten Gebiet oder eine bestimmte Zielgruppe sichern. Aber geht das so einfach?

Hier spielt das Kartellrecht eine Rolle und insbesondere ein rechtliches Instrument, das sich hinter dem sperrigen Begriff "Vertikalgruppenfreistellungsverordnung" oder auch kurz "Vertikal-GVO" verbirgt. Was müssen Vertriebler und diejenigen, die Vertriebsverträge entwerfen, jedenfalls an Grundkenntnissen zum Alleinvertrieb in Vertriebsverträgen, Rahmenverträgen oder Vertragshändlerverträgen wissen?

Was sind graue und schwarze Klauseln? Auf welchen Zeitraum dürfen Exklusivvertriebsrechte vergeben werden? Was sind die Grenzen von Alleinvertriebsrechten (Spoiler: Preisbindung geht nie)? Welche Rolle spielen Aktiv- und Passivverkäufe?

Darüber sprechen Sascha und Johannes in dieser Folge.

Viel Spaß beim Hören!

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