§ 75 - Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Shownotes
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gehört zu den zentralen Themen im Vertriebsrecht – und er wird in der Praxis häufig unterschätzt. Denn wenn ein Handelsvertretervertrag endet, kann für das Unternehmen schnell eine erhebliche Zahlungspflicht entstehen. Grundlage dafür ist § 89b HGB, der den sogenannten Goodwill-Ausgleich regelt.
In dieser Folge von „Vertrieb trifft Recht“ sprechen Johannes Brand und Sascha Glaisner darüber, warum es diesen Anspruch überhaupt gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Gerichte den Ausgleich konkret berechnen. Dabei geht es auch um die europarechtlichen Hintergründe der Regelung und um die wirtschaftliche Idee dahinter: Der Handelsvertreter baut Kundenbeziehungen auf, von denen der Unternehmer häufig noch lange nach Vertragsende profitiert.
Besonders spannend wird es bei der Berechnung. Der Gesetzestext selbst hilft dabei nur begrenzt weiter. In der Praxis folgt man einem von der Rechtsprechung entwickelten mehrstufigen Modell, das stark auf den bisherigen Provisionen basiert und verschiedene wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt. Gleichzeitig setzt das Gesetz eine klare Obergrenze: Der Ausgleich darf maximal einer durchschnittlichen Jahresprovision entsprechen.
Für Unternehmen im Vertrieb ist dieses Thema deshalb enorm wichtig. Wer Handelsvertreter einsetzt, sollte den möglichen Ausgleichsanspruch von Anfang an im Blick behalten – sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Beendigung der Zusammenarbeit.
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