§ 76 - Was kostet ein DIS-Schiedsverfahren?
Shownotes
Schiedsverfahren gelten im internationalen Handel als attraktive Alternative zu staatlichen Gerichten. Sie versprechen Neutralität, Vertraulichkeit, Fachkompetenz der Entscheider und internationale Vollstreckbarkeit. Doch was kostet dieses Verfahren konkret, wenn man sich für die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) entscheidet? Genau diese Frage steht im Mittelpunkt der 76. Folge von Vertrieb trifft Recht.
Johannes und Sascha nehmen die Kostenstruktur eines DIS-Schiedsverfahrens auseinander und erklären, woraus sich die Gesamtbelastung für die Parteien tatsächlich zusammensetzt. Im Mittelpunkt stehen drei Kostenpositionen: die Anwaltskosten, die sich im Schiedsverfahren anders berechnen als im staatlichen Verfahren, weil keine Bindung an das RVG besteht und in der Praxis häufig Stundenhonorare vereinbart werden; die institutionellen Kosten der DIS, also die Administrationsgebühr und die Schiedsrichterhonorare, die sich nach dem Streitwert richten und über den Kostenrechner der DIS gut abschätzbar sind; sowie die sonstigen Verfahrenskosten, etwa für Sachverständige, Übersetzungen oder technische Gutachten, die gerade in technischen Streitigkeiten regelmäßig anfallen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Kostenerstattung bei Obsiegen. Johannes erläutert, warum das Schiedsverfahren hier gegenüber dem staatlichen Verfahren einen strukturellen Vorteil bieten kann: Anders als vor deutschen Gerichten, wo die Kostenerstattung auf die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG begrenzt ist und damit häufig hinter den tatsächlich angefallenen Anwaltskosten zurückbleibt, können im Schiedsverfahren die realen Anwaltskosten erstattungsfähig sein. Grundlage ist Art. 33 der DIS-Schiedsgerichtsordnung, der dem Schiedsgericht die Kostenentscheidung überlässt und in der Praxis dem Grundsatz folgt, dass der Unterlegene die Kosten trägt.
Die Folge schließt mit einer praxisorientierten Einordnung: Schiedsverfahren sind keine Universallösung, aber für Unternehmen im internationalen Handel mit den richtigen Erwartungen und einer durchdachten Schiedsklausel im Vertrag ein ernstzunehmendes Instrument der Streitbeilegung.
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