§ 80 - Der Vergleich
Shownotes
Johannes und Sascha sprechen in der 80. Folge von Vertrieb trifft Recht über ein Thema, das in der B2B-Praxis früher oder später fast jeden betrifft: den Vergleich.
Was passiert, wenn sich zwei Parteien einigen - vor Gericht oder außergerichtlich? Was ist eigentlich ein Vergleich im Rechtssinne und was unterscheidet ihn von einem Anerkenntnis oder Verzicht?
Es geht um den Prozessvergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, der das Verfahren beendet und einen vollstreckbaren Titel schafft, und um den materiellrechtlichen Vergleich nach § 779 BGB mit seinem zentralen Merkmal: dem gegenseitigen Nachgeben.
Johannes und Sascha besprechen, was einen guten Vergleich ausmacht, warum die Erledigungsklausel so entscheidend ist und welche Fehler man bei Vergleichen unbedingt vermeiden sollte.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist spezialisiert darauf, Vertrieb und Marketing in B2B-Unternehmen weiterzuentwickeln
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
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