§ 96 - Haftung, Haftungsbefreiung und Praxistipps im UN-Kaufrecht (3/3)
Shownotes
Was tun, wenn die Lieferung geplatzt ist – und wer zahlt am Ende? In den letzten beiden Folgen unserer kleinen Trilogie zum UN-Kaufrecht (CISG) ging es um Artikel 74 (Schadensersatz) und Artikel 79 (Haftungsbefreiung durch höhere Gewalt).
Heute wird es praktisch: Johannes Brand nimmt aus technischen wie terminlichen Gründen diesmal allein auf und zeigt, was Verkäufer und Käufer im Streitfall konkret beachten müssen – von der Meldung an die Haftpflichtversicherung über die Untersuchungs- und Rügepflicht nach Art. 38, 39 CISG bis zur Frage, wann eine Nachfrist gesetzt werden sollte und welche Fristen für die Vertragsaufhebung gelten.
Und weil der beste Streit der ist, der gar nicht erst entsteht: Welche vertraglichen Stellschrauben – von klaren Spezifikationen über ein vereinbartes Verschuldenserfordernis bis zu Force-Majeure- und Hardship-Klauseln – helfen dabei, Risiken vorher zu verteilen, statt sie hinterher vor Gericht zu klären? Eine Folge für alle, die im internationalen Warenverkehr wissen wollen, worauf es ankommt, wenn das Kind (fast) in den Brunnen fällt.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.
Transkript anzeigen
00:00:02: Herzlich Willkommen zu Vertrieb trifft Recht, dem Podcast für BtoB Handel und den Vertrieb.
00:00:07: Mein Name ist Johannes Brandt und ich bin Rechtsanwalt und Fachanwart für Internationales Wirtschaftsrecht und Landes- und Gesellschaftsrecht.
00:00:14: Wir schließen heute unsere kleine Trilogie zum UNK Kaufrecht ab wobei wir nicht ganz richtig sind denn aus technischen beorganisatorischen Gründen bin ich heute alleine und auf.
00:00:28: In den letzten beiden Folgen ging es um Haftung und Haftungsbefreiungen im UNK Kaufrecht oder dem Zisk im Vergleich zum BGB und HGB.
00:00:37: Und heute wird es richtig praktisch, was mache ich als Verkäufer oder Käufer wenn der Streit schon da ist?
00:00:43: Wie baue ich vor damit er jetzt gar nicht so weit kommt?
00:00:46: Darum geht das heute und jetzt geht's los!
00:00:51: So, aus lauter Gewohnheit hätte ich gesagt, Sascha wie gehts dir?
00:00:55: aber Sascha ist gar nicht dabei und das hat folgenden Grund wir haben versucht aufzunehmen sind dabei auch eine Reihe von nervigen technischen Problemen mit unserem Aufnahme-Tour Riverside gestoßen.
00:01:08: Das ist also jetzt gerade so eine Art Negativwerbung, zu Riverside gibt es tatsächlich gar keine wirklich guten Aufnahmealternativen und deswegen sind wir da ein bisschen hängen geblieben.
00:01:21: wenn irgendjemand von euch da draußen eine gute Idee hat wie man ansonsten sinnvoll remote aufnehmen kann dann her damit.
00:01:29: Ansonsten müssen wir uns weiter damit durchquellen.
00:01:32: das hat dazu geführt dass keinen weiteren Ausweichtermin hatten und insofern ich diese Folge jetzt alleine aufnehme.
00:01:42: Das ist nicht schön, vielleicht auch für euch da draußen insbesondere nicht schön aber wir können es nicht anders regeln ohne dass wir auf diese Folge hier verzichten müssten und das wäre sehr schade!
00:01:54: Deswegen springen wir einfach mal an das Thema rein und gucken uns an welche praktischen Konsequenzen sich aus dem ergeben was wir in den letzten beiden Folgen hier besprochen haben.
00:02:07: Also kleiner Reminder, wir hatten Folge eins vor zwei Wochen.
00:02:13: da haben wir darüber gesprochen wie die Haftung funktioniert im UN-Kaufrecht über Artikel seventy-vier.
00:02:20: Wir haben darüber gesprochen dass der artikel seventy vier grundsätzlich erstmal eine extrem weite Haftungsregel nämlich eine Haftungen für jede einzelne Pflichtverletzung, die sich aus dem Ur- und Kaufrecht ergibt.
00:02:41: Die wiederum fußt – wenn es jetzt darum geht was der Käufer gemacht hat – beispielsweise verspätet oder mangelhaft geliefert, fußts auf Artikel fortyfünf.
00:02:54: Der besagt nämlich erfüllter Käufe eines an der Pflicht nach dem Vertrag nicht.
00:02:58: so kann der Käufer Schadensersatz verlangen, und das ist in Artikel seventy-vieren geregelt.
00:03:03: Artikel siebzig wiederum begrenzt den Schadenser Satz dann auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden aber nicht mengenmäßig also zum Beispiel nicht auf dem Den Warenwert oder sowas?
00:03:15: Das müsste man separat regeln.
00:03:17: darüber sprechen wir gleich noch.
00:03:18: unter der zweiten Folge unserer kleinen Trilogie ging es dann um Artikel neunundsiebzig was man vielleicht technisch etwas falsch, aber trotzdem einprägensam als force major oder höhere Gewaltklause beschreiben konnte.
00:03:34: Nämlich das, was dich für die betroffene Partei daraus ergibt, dass man bestimmte Leistungshindernisse nicht steuern konnte und dann auch dafür nicht haftet.
00:03:54: Das haben wir in der letzten Folge besprochen, was das alles sein kann.
00:03:58: Ob das jetzt krieg-kriegerische Auseinandersetzungssperrung der Straße von Hormuz, Zölle sind vielleicht mal vom eigenen Lieferant nicht beliefert, Exportkontrolle, Zoll und so weiter hat?
00:04:11: Das haben weh in den letzten Folgen besprochen.
00:04:13: So gerne nochmal in die Folgen der letzten und vorletzten Woche rein hören!
00:04:19: Und jetzt heute geht es darum, was fangen wir denn mit dem ganzen Kram jetzt eigentlich erst einmal
00:04:23: an?!
00:04:25: Und da würde ich gerne differenzieren nach zwei Sachen.
00:04:29: Einmal nach dem Streitfall, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist was mache ich dann?
00:04:34: Wenn ich einen solchen Fall habe wo die Haftung da ist oder vielleicht auch nicht da ist und dann die Prävention.
00:04:43: Was kann ich denn jetzt daraus eigentlich lernen und wie kann ich Verträge- oder Lieferbeziehungen insgesamt so gestalten dass Klarer ist, was in solchen Fällen passiert.
00:04:56: Aus Käuversicht werde ich immer versuchen die Haftung zu begrenzen aus Entschuldigung andersherum.
00:05:01: Aus Fairkäuvers Sicht werde ich auch immer versuchen, die Haiftung zu begrenzten.
00:05:04: Aus Käuversichts werde ich das wahrscheinlich nicht akzeptieren aber Klarheit darüber und da nicht reinzustolpern könnte ja schon mal ein Thema sein.
00:05:15: fangen wir erstmal an mit dem Streitfall und der fairkäuferseite.
00:05:21: Die Lieferung ist geplatzt oder verspätet, beide Seiten sind genervt.
00:05:25: Was ist aus Fährkäuversicht jetzt das Wichtigste?
00:05:30: Und Aus Fährkäuversich dürfte eigentlich jetzt das wichtigste sein, dass man vorher schon eine gute Versicherung abgeschlossen hat.
00:05:38: Das ist ein bisschen doof weil wir haben gesagt wenn das Kind in den Runden gefallen ist aber diese Versicherung haben die meisten Wagenproduzenten und auch Wagenhändler die ihre Ware in die Welt hinein verkaufen Und dann wäre jetzt der richtige Weg, das erst mal dem eigenen Versicherer zu melden.
00:05:55: Denn der Versicher reguliert und darf nach seinen Versicherungsbedingungen, die standardisiert sind – allgemeine Versicherensbedingung für die Haftpflichtversicherung, kurz AHB einen Anwalt meistens auswählen, der sich darum kümmert.
00:06:12: Die Folge ist, dass man sich eigentlich an dieser Stelle, wo man es den Versicher abgeben hat gar nicht mehr ganz vorsichtig formuliert, aber gar nicht ganz so vorsichtig.
00:06:26: Eigentlich muss man sich dann nicht mehr drum kümmern außer es zu begleiten und das Versicherungsverhältnis.
00:06:34: also wird der Schaden überhaupt gedeckt.
00:06:36: oder entdecken die nicht irgendwas weshalb sie behaupten dass sie nicht leisten müssten als versicherer, dass man das auch weiter im Blick behält.
00:06:48: Gibt es noch irgendwas?
00:06:50: was sich aus Fairkäufer beachten muss.
00:06:52: Naja, es ist ja ein Stressfall und das vor allen Dingen auch wirtschaftlich Und da kann natürlich das Thema Insolvenz mit rein spielen.
00:07:03: Das heißt mir platzt jetzt eine Zahlung Der Käufer hält vielleicht auch das Geld zurück.
00:07:10: Was passiert hier?
00:07:11: Ich muss Rückstellungen bilden.
00:07:14: Darüber sollte ich mir Gedanken machen.
00:07:15: Zuletzt eine Sache Wenn die Versicherung übernommen hat, die Versicherung grundsätzlich im Blick haben sollte.
00:07:27: Ich ansonsten aber vielleicht auch mitverfolgen kann ist die Streitverkündung gegenüber Vorlieferanten.
00:07:35: dazu haben wir eine eigene Folge gemacht.
00:07:37: wird da gerne nochmal rein?
00:07:42: das war der Streitfall auf der Verkäuferseite.
00:07:45: natürlich können wir in allen Punkten noch viel ins Detail reingehen.
00:07:49: Wir könnten uns angucken, wie ist das Lieferverhältnis eigentlich?
00:07:53: Was ist geregelt und was sind die Spezifikationen aufgrund der er geliefert werden sollte.
00:07:59: Sind die überhaupt geplatzt oder verletzt?
00:08:04: Gibt es den Chancersatzanspruch überhaupt?
00:08:05: Was mit Artikel seventy-vier, was mit Battle of Forms, was es mit neunundsebzig und den Leistungshindernissen, die ich nicht vertreten muss
00:08:14: usw.,
00:08:16: aber wir haben ja gesagt dass das üblicherweise Sache des Versicherers ist, wenn der das übernimmt.
00:08:22: Wenn nicht wird es der eigene Anwalt sein.
00:08:25: Da muss man aber auch ehrlicherweise sagen, ist das Thema aus meiner Hand als Verkäufer der Ware.
00:08:33: Streitfall-Käuferseite Hier wird's jetzt ein bisschen komplizierter.
00:08:39: Ich bin Käufer, meine Lieferung kommt nicht oder ist mangelhaft und der Fairkäufe beruft sich darauf, dass er dafür ja nichts kann weil Straße von Normus gesperrt, der eigene Lieferant hat nicht geliefert und die Zölle von Trumps sind so hoch.
00:08:54: Und überhaupt!
00:08:57: Was fange ich jetzt damit an?
00:08:58: Worauf muss ich achten, damit ich meinen Chancersatzanspruch nicht verliere?
00:09:04: Hier wird es ein bisschen komplizierter.
00:09:06: Das ist ein klassischer Lieferantenstreit und er hat einige Firmlichkeiten, die man auf dem Sturm haben muss.
00:09:13: Erstmal die Untersuchung und Rüge nach Artikel thirty- achtundneununddreißig UN Kaufrecht zisk.
00:09:20: Dazu geht es eine eigene Folge.
00:09:23: danach nochmal suchen und gerne noch mal rein hören.
00:09:26: Die Nachfristsetzung ist anders als im deutschen Recht, im deutschen unvereinheitlichen Recht in BGB nicht spezifisch geregelt.
00:09:36: Das heißt wenn jemand nicht liefert, wenn jemand mangelhaft liefert dann ist nicht per se der Schadensersatzanspruch daran geknüpft dass einer nachfrist gesetzt wird.
00:09:47: Die Rechtsprechung liegt es allerdings meistens so aus, dass der Chancersatzanspruch bei Nichtlieferungen doch daran geknüpft sein sollte, das ich noch mal nachgehakt habe.
00:10:05: Und dann ... Der letzte Punkt?
00:10:08: Nein, der letzte ist nicht... Es gibt noch einen vierten Bonuspunkt sozusagen, den man berücksichtigen muss.
00:10:18: Dritte ist Arbeit, die Vertragsaufhebungsfrist wenn es dazu kommen sollte.
00:10:22: Wir sprechen ja hier über die Haftung und die Hafterungsbefreiung und Die Haftungen ist erstmal grundsätzlich nicht daran geknüpft dass halt auch eine Frist eingehalten wird dafür das ich diese Haftungehenden mache.
00:10:34: Vorbereitlich Punkt vier Bonuspunkt.
00:10:36: Wenn ich aber zusätzlich noch die Vertragsaufhebung erklären will.
00:10:39: also ich will aus dem Ganzen Ding raus.
00:10:41: dann solltet sich die Frist davor im Blick haben und sie sich ebenfalls ergibt und innerhalb von angemessener Zeit erklärt werden muss.
00:10:53: Und das ist nicht viel, dass ein paar Tage in einer Woche zwei Wochen je nachdem um was für eine Sache es sich da handelt.
00:11:02: Dann der letzte Punkt die Verheerung.
00:11:04: Die Verheering ist unproblematisch ansofern als dass die deutlich großzügiger ist.
00:11:12: Das UN-Kaufrecht regelt die Verherrung nicht selbst sondern das UN-kaufrecht überlässt sozusagen die Verjährung einem weiteren Abkommen, das allerdings Deutschland nicht unterzeichnet hat und ansonsten dem nationalen Recht.
00:11:28: Wenn also der deutsche Exporteur liefert dann wird es sehr häufig – wir kürzen jetzt hier eine Frage des Kollisionsrechts ab-, aber dann wird sehr häufig das Recht des deutschen Exporteurs zur Anwendung kommen.
00:11:43: Das ist das BGB,
00:11:44: d.h.,
00:11:45: es gelten üblicherweise zwei Jahre Ablieferung für Schadensersatzansprüche.
00:11:52: Und hier muss man ein bisschen vorsichtig sein, weil es jetzt darauf ankommt, wenn Schadsersatz-Ansprüche später auftauchen und dass sie möglicherweise davon trotzdem umfasst sein können, wenn nicht vorher der Menge geltend gemacht worden ist.
00:12:09: als Thema Tricky die Verjährung haben wir aber wie so vieles hier auch schon mal als Thema auch da gerne nochmal rein hören.
00:12:21: Auf der Käuferseite auch durch.
00:12:23: eine Sache möchte ich vielleicht noch mitgeben, Dokumentation ist alles.
00:12:27: Wenn es wirklich um Scharnsersatzansprüche geht und es geht um Schernsersatsansprüchen die Produktionsausfall betreffen... Verdienstausfall, entgangene Gewinnbetreffen usw.
00:12:42: Dann sind das alles Dinge die möglichst gut dokumentiert sein müssen denn diese sind im OM Kauf recht weniger problematisch vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Anspruchs Grundlage sondern eher problematische in Bezug darauf dass sie schwer darliegbar und beweisbar sind.
00:13:03: Dokumentation ist hier also ganz ganz wichtig.
00:13:09: Damit haben wir in aller Kürze den Streitfall abgehakt.
00:13:15: Wie sage ich, um meiner mit mich Prävention?
00:13:23: Was müssen wir jetzt nun also tun wenn wir wissen was hier alles schiefgehen kann?
00:13:30: die Welt spielt verrückt.
00:13:32: es gibt die Straße von Ormus die gesperrt ist irgendeine unklare Kriegssituation.
00:13:38: Es gibt immer noch den Ukraine-Krieg Die riesige Corona-Pandemie.
00:13:47: ist es nicht gesagt, dass es nochmal irgendwann eine gibt.
00:13:50: Es gibt den Klimawandel, es gibt die Trump-Zölle und es gibt den China-Taiwan-Konflikt.
00:13:57: In so einer Welt gibt's ja nur natürlich nahezu keine Garantie mehr, das nicht die gut laufende Lieferbeziehung, die wir jetzt über die letzten Jahre weg hatten in fünf Jahren noch genauso funktioniert oder entzehnt.
00:14:13: Was ist, wenn der Rhein ausdrocknet?
00:14:15: Wie es jetzt gerade der Fall ist.
00:14:17: Und die Schiffe auf einmal nur noch halb beladen oder gar nicht mehr beladen fahren können.
00:14:22: All solche Themen spielen eine Rolle und präventiv muss man sich ja nun stoppen.
00:14:30: Niemand muss irgendwas aber.
00:14:31: das würde sich anbieten präzentiv zu überlegen.
00:14:34: wie geht man denn jetzt damit um damit dass Kind eben nicht in dem Boden fällt.
00:14:40: Dazu gibt's ein paar Punkte.
00:14:42: Ein Punkt ist Und das ist auch der erste Vorweg klar definierte Pflichten.
00:14:48: Je präziser ich Kauf- und Lieferverhältnisse einschließlich der Spezifikation definiere und beschreibe, desto weniger Angriffsfläche bietet der Scharnsersatzanspruch.
00:15:02: Wenn ich im Vertrag rege dass die Verpackungsmaschine tausend Kartons faltet dann muss sie tausende Kartons verhalten.
00:15:11: da muss sich das aber auch garantieren können.
00:15:13: Beziehungsweise tue es in dem Moment, wo ich das da reinschreibe.
00:15:17: Möchte ich das wirklich oder ist das eigentlich ein Verkaufsversprechen bei dem mir doch nicht so richtig sicher bin?
00:15:22: Was abhängig davon ist dass die Maschine auch bedient, richtig bedient wird und so weiter und sofort und das richtige Material verwendet wird, dann sollte das aber darin stehen.
00:15:33: natürlich kann ich später darüber sprechen und sagen Das ist doch vollkommen selbstverständlich.
00:15:38: Aber wenn's so selbstverständliche wäre, würde man nicht drüber streiten.
00:15:41: also Spezifikationen gehören, so klar wie möglich in dem Vertrag und das ist auch fast weniger eine rein rechtliche Frage als auch einfach eine logische und wirtschaftliche Frage.
00:15:57: Dann kann man überlegen ob man aus Verkäufer Sicht ein Verschuldungserfordernis vereinbart denn Wir haben festgestellt dass der Schadensersatzanspruch aus dem UN-Kaufrecht kein Verschuldungserfordernis hat.
00:16:14: Das heißt, wenn ich eine Pflicht aus dem Vertrag verletze wie zum Beispiel die Lieferung der Maschine nach Taiwan und ich komme jetzt aber damit dem Schiff nicht mehr ran weil China blockiert so dann kann natürlich darüber nachdenken dass das ganz unter Artikel neunundsiebzig den Kaufrecht fällt.
00:16:36: Ich kann das aber auch vorher definieren und kann sagen, ja gut dann habe ich eigentlich geliefert, damit komme ich kein Geld.
00:16:42: Aber ich hafte nicht für Schadensersatz denn während ich darüber reden kann oder diskutieren kann ob das tatsächlich wirklich ein Fall von Artikel neun siebzig UN-Kaufrecht ist es ist schwieriger.
00:16:58: also es ist nicht begründbar dass man jetzt einen Verschulden daran hat Denn das hat der Verkäufer ganz offensichtlich nicht daran wie China sich jetzt vor der Küste von Taiwan verhält.
00:17:12: Und zuletzt kann ich zwei Sachen machen, die ich vertraglich regeln kann.
00:17:19: Einerseits eine Force Major Klausel, einerseits eine Hardship Klause.
00:17:25: Das sind zwei unterschiedliche Sachen.
00:17:26: Eine Force Major klausel ist eine Klauselei Die höhere Gewalt definiert die konkrete Ereignisse benennt und die als Befreiungsgrund als Haftungsbefreiungs Grund gehalten sollen Kriegesanktion Naturkatastrophen.
00:17:42: Und damit dann die Einzelfallprüfung ein Stück ein bisschen vorweg nimmt und Klarheit schafft, für beide Seiten.
00:17:55: Das Zweite ist die Hardship-Klausel.
00:17:57: Die Hardshipsklausel sagt nicht in dem Fall entfällt das komplett.
00:18:04: In dem Fall liegt höhere Gewalt vor sondern Es gibt einen Anstieg der Preise zum Beispiel oder es wird mir aus bestimmten Gründen zwar nicht unmöglich, aber es wird schwierig für mich zu liefern.
00:18:21: Auch da ist es ja legitim darüber nachzudenken.
00:18:24: wie trifft denn jetzt eigentlich das Risiko?
00:18:28: Und diese Punkte lassen sich antizipieren in Form einer Hardship-Klausel oder auch in Form der Forstmajörg-Klausel, indem Sie ein bestimmtes Verfahren dann im Gang setzen.
00:18:42: Dass man sich zusammengesetzt – ein abgestuftes Verfahren in Verbindung mit dem Konfliktlösungsmechanismus.
00:18:48: Alles davon ist zumindest meiner Meinung nach nicht reine Rechtsgestaltung sondern es ist Geschäftsentwicklung.
00:19:01: Es ist die Frage wie möchte ich ... in einer volatilen Welt meine Sachen verkaufen.
00:19:13: Wo sehe ich Risiken?
00:19:14: Wie managee ich das Risiko, wie gehe ich damit um?
00:19:17: Bestimmte Sachen kann man auch in Kauf nehmen und sagen... dass da überwiegt der Aufwand es zu managen nicht den Ertrag auf der anderen Seite des Risikos zu reduzieren.
00:19:32: Auch das ist möglich aber Wie immer sollte man sich vorher einmal Gedanken gemacht haben.
00:19:41: So, und das war dann auch schon unsere kleine Trilogie zum UN-Kaufrecht an der Stelle hätte ich jetzt Sascha gefragt was er aus den Folgen mitnimmt.
00:19:51: Jetzt muss ich mich das selber fragen Und würde eigentlich gerne drei Punkte mitgeben.
00:20:01: Erstens im Streitfall zählt häufig schnell zu sein, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
00:20:14: Formalier einzuhalten, den Haftlichversicherer einbeziehen, Untersuchungs- und Rügepflichten oder Obliegen halten nach Fristen zu setzen wenn das erforderlich sein sollte Vertragsaufhebungsfristen einzuhhalten.
00:20:29: Formalie und Fristen sind extrem entscheidend.
00:20:33: hier an der Stelle würde ich es persönlich für fast fahrlässig halten wenn man da nicht schnell jemand mit allem bezieht, der sich mit diesen Lieferverhältnissen auskennt.
00:20:48: Zweitens präventiv gibt es einige Möglichkeiten im UN-Kaufrecht sich zu bewegen.
00:20:56: deutlich mehr Beinfreiheit eigentlich als BGB und HGB.
00:21:02: Und sowas wie sich über force majeure & hardship clausen gelten zu machen ist längst keine boilerplate Klausel mehr, also etwas was man aus der Tasche zieht und dann halt eben schnell umsetzt.
00:21:14: Sondern das sind Sachen die sollte man wirklich verhandeln und nicht blind unterzeichnen.
00:21:19: Wedauskäufer noch Ausfährkäuversicht.
00:21:23: Und der dritte Punkt den wir hier nur angerissen haben ist Wir haben das deutsche RGB recht immer im Hintergrund und haben dadurch Grenzen im UN-Kaufrecht allerdings weniger als beim BGB und HGB.
00:21:39: Das ist das Fazit zur heutigen Folge.
00:21:41: Insgesamt sollte man dem Thema Haftung und Haftungsbefreiung sehr viel mehr Beachtungen schenken, als es vielleicht noch vor ein paar Jahren der Fall war.
00:21:53: Und dazu um die Brücke zu schlagen sprechen in den nächsten Wochen auch Andreas Müeberg vom Außenhandelsverband NRWV und ich in einer Sonderfolge, in der Andreas zu Gast ist und in der übernächsten Woche Versprochen ist das auch wieder dabei.
00:22:12: Wenn euch die Folge gefallen hat, gebt uns ein Like auf Spotify, Apple Podcast oder wo auch immer ihr den Podcast hier hört geht auf unsere Seite vertrieb trifftrecht in einem durchgeschrieben Punkt DE und abonniert da den Newsletter der abonnierten regelmäßigen Abständen darüber welche neuen Folgen es gibt was es aktuelles in der Welt des Handels- und Vertriebsrechts gibt.
00:22:36: Und einen Tipp der Woche gibt es dort auch, der solche Sachen umfasst wie das Ur- und Kaufrecht nicht blind ausschließen oder aber auch AGB sicher mit einbeziehen indem man sie mitschickt im grenzüberschreitenden Bereich.
00:22:58: Solche Themen behandeln wir dort.
00:23:02: Und das war die heutige Folge bis nächste Woche in einer Sonderfolge mit Andreas Mühbeck vom Außenein des Verband NRW Tschüss!
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