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§ 50 - Wie gewinne ich ein Gerichtsverfahren?

§ 50 - Wie gewinne ich ein Gerichtsverfahren?

34m 28s

In Folge 50 sprechen Johannes und Sascha darüber, wie man ein Gerichtsverfahren gewinnt. Oder besser gesagt: Wann man es gewinnt, also wann die Richter, die über einen Rechtsstreit entscheiden, dem Kläger recht geben. Aber das wäre als Titel etwas sperrig.

§ 49 - Wenn das Battle of Forms schiefgeht... (Fallbeispiel)

§ 49 - Wenn das Battle of Forms schiefgeht... (Fallbeispiel)

11m 50s

Folge 49 hält eine kleine Besonderheit bereit - Johannes bestreitet die Folge ausnahmsweise alleine und hält dafür einen kleinen Praxisfall bereit. Es geht um das Battle of Forms, also widerstreitende AGB im internationalen Vertragsrecht, wie dieses wirklich schiefgehen kann und zur Illustration gibt es einen kleinen Fall aus der Praxis.

§ 48 - Codes of Conduct in der Lieferkette

§ 48 - Codes of Conduct in der Lieferkette

30m 56s

In Folge 48 geht es um Codes of Conduct in der Lieferkette. Viele Lieferanten werden es schon erlebt haben, dass ihr Kunde ihnen solche Codes of Conduct vorlegt - häufig verbunden mit der unmissverständlichen Ansage, dass es ohne Unterschrift keine Abnahme geben kann. Aber warum treten solche Codes of Conduct vermehrt auf? Wie ist der gesetzliche Rahmen? Braucht man die und müssen Lieferanten solche Codes of Conduct unterschreiben? Und was sind die Vorteile eigener Lieferketten-Compliance?

§ 47 - Eigentumsvorbehalt im Export

§ 47 - Eigentumsvorbehalt im Export

25m 42s

In Folge 47 geht es um den Eigentumsvorbehalt. Also, um den einfachen Eigentumsvorbehalt. Und um den verlängerten Eigentumsvorbehalt. Und um den erweiterten Eigentumsvorbehalt. Und es geht darum, ob der Eigentumsvorbehalt als Sicherungsmittel und in der Insolvenz überhaupt was bringt. Und ob sich irgendwas ändert, wenn die Ware exportiert wird.

§ 46 - EU-Recht im B2B-Warenvertrieb

§ 46 - EU-Recht im B2B-Warenvertrieb

25m 22s

In Folge 46 geht es um die Frage, welche Rolle das EU-Recht im B2B-Warenvertrieb spielt. Und das klingt viel theoretischer, als es tatsächlich ist. Denn, wenn man etwas genauer hinschaut, stellt man fest, dass die Grundlagen des Wirtschaftslebens in Europa stark durch EU-Recht geprägt sind.

§ 45 - Update Commercial-Courts

§ 45 - Update Commercial-Courts

29m 48s

In Folge 45 greifen Sascha und Johannes ein Thema auf, das sie bereits in Folge 32 beschäftigt hat: Commercial Courts. Ein Thema, das nach wie vor alle, die B2B-Handel und Vertrieb zu tun haben, interessieren könnte und sollte.

§ 44 - Produkthaftung

§ 44 - Produkthaftung

28m 51s

In der Folge 44 sprechen Sascha und Johannes über ein schweres Thema, das gleichzeitig hohe Praxisrelevanz auch für den B2B-Bereich hat - Produkthaftung. Es geht um die Abgrenzung zur Produzentenhaftung und zur B2B-Gewährleistung.

§ 43 - Incoterms: EXW vs. FCA

§ 43 - Incoterms: EXW vs. FCA

30m 48s

In Folge 43 geht es mal wieder um ein Incoterms-Thema und Sascha und Johannes nehmen sich hierzu die Klauseln EXW und FCA vor - was sind die Gemeinsamkeiten, was die Unterschiede? Sascha und Johannes decken dabei ein paar Irrtümer auf und stellen fest, dass das Beladen auch bei FCA nicht unbedingt Teil der Pflichten des Verkäufers ist und der Unterschied was mit Zoll zu tun hat.

§ 42 - Der Lieferantenregress

§ 42 - Der Lieferantenregress

30m 15s

Folge 42 schließt sich thematisch an Folge 41 an, in der es um laufende Fristen bei der B2B-Mängelgewährleistung geht. Noch komplexer werden die Fälle, wenn der Käufer von Ware die Ware weiterverkauft hat. Zeigt sich nun ein Mangel und der eigene Käufer will Nachbesserung, Schadensersatz oder Minderung, muss der Verkäufer schnell reagieren, wenn er Regress bei seinem eigenen Lieferanten nehmen will

§ 41 - Fristen bei B2B-Mängelansprüchen

§ 41 - Fristen bei B2B-Mängelansprüchen

24m 30s

In Folge 41 geht es um laufende Fristen bei defekter B2B-Ware. Die Maschine wird geliefert und produziert weniger Output als vereinbart. Die Grundstoffe erweisen sich bei der Weiterverarbeitung als qualitativ minderwertig. Die Komponenten produzieren beim Einbau Fehlerbilder.

Wer jetzt nicht schnell reagiert, riskiert, auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei defekter Ware laufen Fristen. Es geht um die Untersuchungsobliegenheiten, die Mängelrüge, um Verjährung und um "2 years warranty", die es so überhaupt nicht gibt.