§ 41 - Fristen bei B2B-Mängelansprüchen
In Folge 41 geht es um laufende Fristen bei defekter B2B-Ware. Die Maschine wird geliefert und produziert weniger Output als vereinbart. Die Grundstoffe erweisen sich bei der Weiterverarbeitung als qualitativ minderwertig. Die Komponenten produzieren beim Einbau Fehlerbilder.
Wer jetzt nicht schnell reagiert, riskiert, auf dem Schaden sitzenzubleiben. Bei defekter Ware laufen Fristen. Es geht um die Untersuchungsobliegenheiten, die Mängelrüge, um Verjährung und um "2 years warranty", die es so überhaupt nicht gibt.