Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb

Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE. Sascha Glaisner ist Vertriebsentwickler für die technische Industrie und Konstrukteur der "Vertriebsmaschine". Alle zwei Wochen sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Sascha und Johannes sind auf LinkedIn und vernetzen sich dort gerne und diskutieren zu allen rechtlichen und vertrieblichen Fragen von B2B-Unternehmen.

Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb

Neueste Episoden

§ 63 - Kaputte Kopfhörer und Gewährleistung

§ 63 - Kaputte Kopfhörer und Gewährleistung

38m 51s

Folge 63 ist eine ganz spezielle Folge und laut Aussage von Johannes seine Lieblingsfolge des Jahres. Warum? Weil sie so wunderschön erklärt, wie Gewährleistung funktioniert. Hintergrund ist ein privater B2C-Kauf von Johannes, der einen defekten Kopfhörer in einem Elektrofachhandel erwirbt und sich anschließend mit dem Kundenservice des Ladens rumplagt.

§ 62 - Sonderfolge: Smarte Akkreditive (Gast: Britta Balden)

§ 62 - Sonderfolge: Smarte Akkreditive (Gast: Britta Balden)

41m 6s

Sonderfolge zu digitalen Akkreditiven: Johannes spricht mit Britta Balden von Smart LoC über die Digitalisierung dokumentenbasierter Zahlungssicherheiten, typische Fehlerquellen klassischer Akkreditive und die rechtlichen Herausforderungen im internationalen Handel. Außerdem: Wie Unternehmen den Umstieg auf digitale Prozesse schaffen und warum dies für neue Märkte entscheidend ist.

§ 60 - Spezifikation, Lastenheft und Quality Agreement

§ 60 - Spezifikation, Lastenheft und Quality Agreement

29m 43s

In Folge 60 sprechen Sascha und Johannes über die rechtliche Bedeutung von Spezifikation, Lastenheft und Quality Agreement. Welche Rolle spielen diese Dokumente für die Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 BGB oder die Vertragsmäßigkeit der Ware nach Art. 35 CISG? Was unterscheidet eine technische Spezifikation von einem funktionalen Lastenheft? Und warum macht ein Quality Agreement nur Sinn, wenn Spezifikation und Lastenheft sauber definiert sind?