§ 70 - Mängelrüge (§ 377 HGB)
In Folge 70 geht es um die Mängelrüge nach § 377 HGB (es gibt auch eine für internationale Kaufverträge nach UN-Kaufrecht - dazu demnächst). Die Mängelrüge ist eine der zentralen – und zugleich meist unterschätzten – Vorschriften im B2B-Handel. Johannes Brand und Sascha Glaisner sprechen in dieser Folge darüber, warum Gewährleistungsrechte im Handelsverkehr nicht selbstverständlich sind, sondern durch die Mängelrüge aktiv gesichert werden müssen.